Mitarbeiter und Anwälte
Nach einer gescheiterten Ehe besteht die Möglichkeit in einem kirchlichen Eheverfahren überprüfen zu lassen, ob die Partner durch die erste Eheschließung weiterhin miteinander verbunden sind oder ob sie noch einmal kirchlich heiraten können. Diese Eheverfahren werden beim Bischöflichen Offizialat geführt.
Wenn Sie an einem solchen Verfahren Interesse haben, so können Sie nach telefonischer Terminabsprache mit einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin gerne ein kostenloses Beratungsgespräch führen. Bitte wenden Sie sich dazu an Frau Röther aus dem Sekretariat (06232 102 245).
In der Regel ist es nicht notwendig, sich in einem Eheverfahren durch einen kirchlichen Anwalt vertreten zu lassen. Sollten Sie dennoch einen anwaltschaftlichen Beistand wünschen, so stehen Ihnen auf das kirchliche Recht spezialisierte kirchliche Anwälte zur Verfügung.
Leiter des Offizialats:
Offizial Dr. theol. Georg Müller
Mitarbeiter:
Pfarrer lic. iur. can. Steffen Roth, Diözesanrichter
Direktorin für Kirchenrecht i.K. Dr. theol. Jessica Scheiper, Diözesanrichterin
Dr. theol. Leonard Katchekpele, Diözesanrichter
Prälat Dr. iur. can. Norbert Weis, Diözesanrichter
Dekan lic. iur. can. Dominik Geiger, Ehebandverteidiger
Martina Röther, Notarin
Kontakt:
Bischöfliches Offizialat, Edith-Stein-Platz 2, 67343 Speyer
Tel.: 06232 102 245, Fax: 06232 102 570, E-Mail: offizialat@bistum-speyer.de
Zugelassene Anwälte:
Lic.iur.can. Michael Benz, München, Email: BenzKanonist@aol.com
Lic.iur.can. Harald Bergner, Regensburg, Email: harald.bergner@kirchliche-anwaltskanzlei-bergner
Lic.iur.can. Stefan Korta, Buchte, Email: korta@kanzlei-kirchenrecht.com
Dr. theol. Frank Sanders, Münster, Email: f.sanders@t-online.de